Kontakt:


Axel und Ulrike Oberhofer                

Am Heinzenhang 17

87452 Altusried-Krugzell

Deutschland


Telefon : 0170-9953314 

                 0175-2143188

                     

 E-Mail  : [email protected]

Preise

die Wohnung Sternenblick ist für bis zu 5 Personen geeignet.


Es ist eine Tierfreie-Nichtraucher-Wohnung. 


Mietkosten FÜR STERNENBLICK bei Belegung mit 2 Personen pro Nacht 95.--€ für die Wohnung

für jede weitere Person berechnen wir einen Aufschlag von 15.--€ pro Nacht 

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Die Wohnung Nestchen ist für 

max.  3 Personen geeignet 

mit dem Zusatzzimmer für 5 Personen

Es ist eine Tierfreie-Nichtraucherwohnung 

Mietkosten für DAS NESTCHEN bei Belegung mit 2 Personen pro Nacht 64.--€ für die Wohnung

für eine 3. Person auf der Schlafcouch berechnen wir einen Aufschlag von 15.--€ pro Nacht

Das Zusatzzimmer mit Doppelbett, Waschbecken und separater Toilette kann für 35.--€ pro Nacht für 2 Personen zur Wohnung Nestchen dazu gebucht werden.

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Bei jeder Buchung ist eine sofortige Anzahlung von 100.--€ zu überweisen.
Nach Eingang der Anzahlung erfolgt die schriftliche Buchungsbestätigung.

Der Gesamtmietpreis ist 14 Tage vor der Anreise vorab zu überweisen.


Die Endreinigung ist im Preis enthalten. 

Ebenso ein wöchentlicher Handtuchwechsel sowie ein 14 tägiger Wäschewechsel.
.


Eine Reinigung der Wohnung zwischendurch bei längerem Aufenthalt ist gegen eine Gebühr von
 80. --€ Sternenblick
50.--€ Nestchen
75.-€ Nestchen mit Zusatzzimmer
möglich.


Haustiere sind nicht erlaubt.



Anreise :

Über die A7 kommend - Ausfahrt Dietmannsried nehmen - 7 Minuten Richtung Altusried - links durch Krugzell durchfahren bis zur Bushaltestelle. Ab dort beschildert - „FeWo am Heinzenhang“-(braunes Schild)

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Belegplan für die Ferienwohnung Sternenblick

Sie ist ab 5 Nächten buchbar 

Belegplan für die Wohnung Nestchen

Sie ist ab 5 Nächten buchbar

Gastaufnahmevertrag


Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat hierzu folgende Rechte und Pflichten vorgegeben:

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Beherbergungs- und Gastaufnahmevertrag. Dieser kann, wie alle Verträge des bürgerlichen Rechts, nicht von einer Partei einseitig gelöst werden. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich (telefonisch) geschlossen wurde. Ebenso ist unerheblich, zu welchem Zeitpunkt eine Buchung rückgängig gemacht werden soll.


1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer ( Ferienwohnung bestellt, zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.


2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.


3. Der Quartiergeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers / Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.


4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Quartiergeber ersparten Aufwendung, ca. 20%


5. Der Quartiergeber ist nach Treu und glaube gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.


6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen.


Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei Nichtbenutzung des vertraglich bereitgestellten Quartiers ist Schadenersatz zu leisten.


 Für die Reservierung von Zimmer und Ferienwohnungen kann eine entsprechende Anzahlung verlangt werden.